barrierefreies webdesign
Seit 2005 gilt in Deutschland eine Gesetzesgrundlage, die Bundesbehörden vorschreibt, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierzu ist die BITV von 2002 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
8% der Bevölkerung sind in sehr unterschiedlicher Art und Weise behindert. Viele davon sind seh- oder hörgeschädigt. Diese Menschen werden an der vollständigen Nutzung vieler Internetseiten gehindert und teilweise sogar ganz ausgeschlossen.
Aber nach einer Studie von Microsoft aus dem Jahr 2004 profitieren sogar 57% aller Internetbenutzer von barrierefreien Webseiten. Und diese Zahl wird vermutlich noch deutlich steigen, da die Menschen, die mit dem Internet arbeiten immer älter werden.
Im übrigen sind barrierefreie Internetseiten auch für moderne Geräte wie Handys und PDAs ohne Probleme lesbar und auch Webreader, die Ihnen Internetseiten beispielsweise während der Autofahrt vorlesen, arbeiten mit der gleichen Technik.
Die von uns (ab Mitte 2005) gestalteten Internetseiten erfüllen die wichtigsten Prioritäten der Barrierefreiheit. Auf Wunsch berücksichtigen wir gerne die 66 Bedingungen, die die BITV fordert.


