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Meine Domain gehört mir!

Wirklich? Überprüfen Sie Ihre Domain-Einträge

Nicht selten erleben wir, dass eine Webseite für einen neuen Kunden fertig gestellt ist und auf unsere Server umziehen soll, aber die Domain gar nicht dem Kunden gehört. Woran liegt das?
Viele Webdesigner und Reseller haben (leider nicht nur) in der Vergangenheit den Eintrag bei der Registrierung einer Domain fehlerhaft (bewusst oder unbewusst) ausgeführt. Nur wer als Inhaber der Domain eingetragen ist, kann auch über die Domain verfügen.

Achten Sie also bei der Registrierung einer Domain unbedingt auf die korrekten Angaben und überlassen Sie dies nicht in blindem Vertrauen einem Fremden.
Vertragspartner sind der Domaininhaber und die Registrierungsstelle (Denic für .de Domains), auch wenn die Domain – wie in den meisten Fällen üblich – über einen Provider registriert wird.

Wer muss wo eingetragen werden:

Domaininhaber:
Diese Angabe ist sehr wörtlich zu nehmen. In diesem Feld wird der Inhaber der Domain eingetragen. Dies ist nur bei personenbezogenen Domainnamen auch wirklich die Person. Bei juristischen Personen, also Firmen, Verbänden, Kommunen, Vereinen sollte an dieser Stelle auch die juristische Person, nicht etwa ein Vorsitzender oder Geschäftsführer, eingetragen sein.

Admin-C:
Der administrative Ansprechpartner ist ein Bevollmächtigter des Domaininhabers, der gegenüber der Registrierungsstelle berechtigt ist, eine administrative Funktion zu erfüllen. Die Rechte an der Domain besitzt der Admin-C nicht. Diese liegen ausschließlich beim Inhaber der Domain.

Tech-C und Zone-C:
Tech-C ist der technische Ansprechpartner. In der Regel ist dies der Betreiber des Servers, auf dem die Domain läuft und der für technische Fragen gegenüber der Registrierungsstelle Auskunft geben kann.
Der Zone-C betreut die Namensserver, die für die Auflösung des Domainnamens verantwortlich sind.

Achtung:
Falsche oder veraltete Angaben berechtigen die Registrierungsstelle im Übrigen dazu, eine Domain zu kündigen. Achten Sie also stets auf aktuelle Daten.